Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben. Gerne unterstütze ich Sie dabei einen Überblick über den Status quo Ihres Unternehmens zu verschaffen und Handlungsfelder zu ermitteln.
/ Beratung zu und Durchführung von/ Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
• Sensibilisierung für die Wichtigkeit des Themas „psychische Gesundheit“
• Analyse & Gefährdungsbeurteilung: Status quo ermitteln
• Planung von Maßnahmen
• Durchführung von Maßnahmen
• Evaluation von Maßnahmen